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ANLEITUNG

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Ohne WBS keine Sozialwohnung: wer Anspruch hat, welche Einkommensgrenze in Ihrem Bundesland gilt, welche Unterlagen das Wohnungsamt verlangt und warum der Schein nur ein Jahr gilt.

✓ GeprĂŒft: 18.8.2026

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Dauer
Antrag 30–45 Min., Bearbeitung 1–4 Wochen
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Kosten
je Kommune — hĂ€ufig gebĂŒhrenfrei, sonst rund 10–25 €
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Persönlich?
Nein — in vielen StĂ€dten online oder per Post
⚠
Frist
keine Frist; der Schein gilt ein Jahr und muss dann neu beantragt werden

ZustĂ€ndige Stelle & Formular fĂŒr Ihren Ort

PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zustĂ€ndige Behörde Ihrer Gemeinde.

Das brauchen Sie

So gehen Sie vor

  1. 1 Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes prĂŒfen. § 9 WoFG setzt nur die bundesweite Untergrenze; die tatsĂ€chliche Grenze legt jedes Land selbst fest, und sie unterscheidet sich deutlich.
  2. 2 HaushaltsgrĂ¶ĂŸe bestimmen: Der Schein nennt spĂ€ter, fĂŒr wie viele Personen und wie viele Zimmer er gilt. Ein Kind, das im Antragsjahr geboren wird, zĂ€hlt mit.
  3. 3 Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammenstellen — Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate, abzĂŒglich der gesetzlichen FreibetrĂ€ge.
  4. 4 Antrag beim Wohnungsamt oder BĂŒrgeramt stellen (Formular unten ĂŒber Ihre PLZ). In grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten lĂ€uft das inzwischen online.
  5. 5 Mit dem Schein Wohnungen suchen: Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen dĂŒrfen nur an WBS-Inhaber vermieten (§ 27 WoFG). Ohne Schein wird Ihre Bewerbung nicht einmal geprĂŒft.
  6. 6 Ablaufdatum notieren: Der WBS gilt ein Jahr. Wer bis dahin keine Wohnung gefunden hat, beantragt ihn neu — mit aktualisierten Einkommensnachweisen.

HĂ€ufige Fragen

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Es gibt keine bundesweit einheitliche Zahl. § 9 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) regelt die Grenze des Bundes, die kein Land unterschreiten darf; darĂŒber hinaus legt jedes Bundesland eigene Grenzen fest, und viele StĂ€dte haben zusĂ€tzlich abgestufte Einkommensstufen. Maßgeblich ist immer die Grenze Ihres Landes fĂŒr Ihre HaushaltsgrĂ¶ĂŸe.

Welches Einkommen zĂ€hlt — Brutto oder Netto?

Ausgangspunkt ist das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate. Davon werden gesetzliche Pauschalen und FreibetrĂ€ge abgezogen, etwa fĂŒr Werbungskosten, Kinder oder Alleinerziehende. Deshalb liegen viele Haushalte unter der Grenze, die es nach der reinen Bruttozahl nicht erwarten.

Wie lange gilt der Schein?

Ein Jahr ab Ausstellung. In dieser Zeit mĂŒssen Sie eine Wohnung finden und den Mietvertrag schließen. LĂ€uft er ab, beantragen Sie ihn neu — das ist der ĂŒbliche Fall und kein Nachteil bei der Vergabe.

Ich beziehe BĂŒrgergeld — brauche ich trotzdem einen WBS?

Ja. Der WBS ist unabhĂ€ngig von der Art des Einkommens; er bescheinigt nur, dass Sie unter der Einkommensgrenze liegen. Mit BĂŒrgergeld ist das praktisch immer der Fall, der Schein muss aber trotzdem beantragt werden.

Garantiert der WBS eine Wohnung?

Nein. Er ist die Zugangsvoraussetzung, keine Zuteilung. Sie bewerben sich damit selbst bei Wohnungsgesellschaften und privaten Vermietern geförderter Wohnungen. In angespannten MĂ€rkten fĂŒhren manche StĂ€dte zusĂ€tzlich Dringlichkeitsstufen.

Gilt der Schein auch in einer anderen Stadt?

In der Regel nur im ZustĂ€ndigkeitsbereich der ausstellenden Stelle. Wer in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen will, beantragt den Schein dort — mit der dort gĂŒltigen Einkommensgrenze.

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